Stakeholder
Systematische Erfassung und Dokumentation: Alle relevanten Stakeholder-Gruppen, die von den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens betroffen sind oder diese beeinflussen können, werden systematisch erfasst und dokumentiert.
Interne Stakeholder: Umfasst alle direkt mit dem Unternehmen verbundenen Akteure, einschließlich Mitarbeiter aller Ebenen (von Auszubildenden bis zu Fachkräften), Management (operative Führungskräfte und Vorstand) sowie Eigentümer (Anteilseigner und Gesellschafter).
Externe Stakeholder: Beinhaltet alle Akteure, die das Unternehmen von außen beeinflussen oder von dessen Aktivitäten betroffen sind. Dazu gehören Kunden (als Abnehmer von Produkten und Dienstleistungen), Lieferanten (als Partner in der Wertschöpfungskette), Investoren (als Kapitalgeber), NGOs (als Vertreter gesellschaftlicher Interessen), Behörden (als regulierende Instanzen) sowie Banken (als Finanzierungspartner).
Interne Bewertung der Stakeholder-Gruppen:
Einfluss (1-5; Kein Einfluss, Geringer Einfluss, Mäßiger Einfluss, Hoher Einfluss, Entscheidender Einfluss)
Abhängigkeit (1-5; Vollständig unabhängig, Geringfügige Abhängigkeit, Mittlere Abhängigkeit, Starke Abhängigkeit, Existenzielle Abhängigkeit)
Betroffenheit (1-5; Keine Auswirkungen, Geringe Auswirkungen, Moderate Auswirkungen, Erhebliche Auswirkungen, Weitreichende Auswirkungen)
Erfassung einzelner Stakeholder: Falls eine Stakeholder-Bewertung nicht auf Gruppenebene erfolgen soll, werden im Folgenden einzelne Stakeholder erfasst (Beispiele: Sparkasse (als Teil von Banken), BMW (als Teil von Kunden)).
Bewertung der Relevanz von (Sub-)Themen: Abschließend bewerten die Stakeholder die Relevanz der (Sub-)Themen (1-5; Von geringer Relevanz, Von mäßiger Relevanz, Von hoher Relevanz, Von entscheidender Relevanz)
Rechtliche Grundlage: Die ESRS verlangt, dass Unternehmen die Perspektiven und Erwartungen ihrer Stakeholder berücksichtigen (ESRS 1, Abschnitt 3.1; ESRS 2, Abschnitt 2). Die doppelte Wesentlichkeit erfordert, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Stakeholder als auch die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen bewerten.
Erstellung von Themen & IROs
Mit Themen können mehrere IRO-Gruppen unter einer Kategorie organisiert werden. Themen können bereits eine allgemeine Beschreibung enthalten.
Wenn es zu einer Kategorie nur eine Gruppe gibt kann das Thema einfach nach der Kategorie benannt werden.
Zunächst werden alle potenziell relevanten Themen für das Unternehmen erfasst und nach ESRS-Kategorien gruppiert, ohne diese zu bewerten (sogenannte Long-List).
Dabei muss auch die Stakeholder-Perspektive berücksichtigt werden.
Anschließend werden alle Duplikate entfernt und die Liste organisiert.
Abschließend werden für jedes Thema IROs definiert. Ein Beispiel für das Thema Klimawandel ist nachfolgend dargestellt:
Kategorie | Thema-Titel | IRO | Beschreibung |
E-1 Klimawandel | Produktion | Impact | Hohe CO2-Emissionen durch energieintensive Produktion in Werk X |
E-1 Klimawandel | Produktion | Impact | Reduktion von CO2-Emissionen durch Einsatz erneuerbarer Energien in Werk Y |
E-1 Klimawandel | Produktion | Risk | Einführung einer CO2-Steuer in Land Z erhöht Produktionskosten |
E-1 Klimawandel | Produktion | Opportunity | Steigende Nachfrage nach CO2-armen Produkten in Europa eröffnet neue Absatzmöglichkeiten |
Rechtliche Grundlage: Die ESRS (ESRS 1, Abschnitt 3.2) verlangen, dass Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsthemen identifizieren, die ihre Auswirkungen auf Stakeholder und ihre finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen betreffen. IROs sollen dabei detailliert beschrieben werden, um deren Bedeutung zu verstehen.
Bewertung der IROs
Nach der Erfassung aller IROs erfolgt deren Bewertung. Um den Prozess zu vereinfachen, kann die Bewertung in der Software bereits bei der Erstellung der IROs durchgeführt werden.
Bewertungsskalen
Bewertung Auswirkung (Impact)
Im Rahmen der Auswirkungsbewertung wird zunächst ermittelt, ob es sich um eine positive oder negative Auswirkung handelt. Bei negativen Auswirkungen ist zusätzlich die Skala "Unumkehrbarkeit" zu bewerten. Des Weiteren wird zwischen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unterschieden. Im Falle potenzieller Auswirkungen ist zusätzlich die Skala "Wahrscheinlichkeit" zu bewerten.
Skala | Ausmaß | Umfang | Unumkehrbarkeit | Wahrscheinlichkeit |
1 | Geringfügig | Lokal begrenzt | Kurzfristig behebbar | Praktisch ausgeschlossen |
2 | Unterdurchschnittlich | Regional konzentriert | Mit Ressourcenaufwand behebbar | Sehr geringe Wahrscheinlichkeit |
3 | Durchschnittlich | National / Länderübergreifend | Langwierig zu beheben | Durchschnittliche Wahrscheinlichkeit |
4 | Überdurchschnittlich | International / Kontinental | Nur schwer umkehrbar | Hohe Wahrscheinlichkeit |
5 | Maximal | Weltweit / Global | Vollständig unumkehrbar | Nahezu sicher |
Bewertung Risiko/Chance (Risk/Opportunity)
Skala | Größe des erwarteten finanziellen Effekts | Wahrscheinlichkeit |
1 | Vernachlässigbar | Praktisch ausgeschlossen |
2 | Gering | Sehr geringe Wahrscheinlichkeit |
3 | Mittel | Durchschnittliche Wahrscheinlichkeit |
4 | Erheblich | Hohe Wahrscheinlichkeit |
5 | Sehr hoch / Kritisch | Nahezu sicher |
Rechtliche Grundlage: Die ESRS verlangen eine Bewertung der Wesentlichkeit von IROs auf Basis ihrer Auswirkungen und der finanziellen Implikationen. Die Bewertung soll nachvollziehbar und transparent sein, es wird aber kein genaues Bewertungsschema vorgegeben (ESRS 1, Abschnitt 3).
Impacts: Die ESRS verlangen eine Bewertung des Schweregrads von Auswirkungen, da diese für die Impact-Wesentlichkeit relevant ist (ESRS 1, Abschnitt 3 3.2, 3.3, 3.4).
Risks/Opportunities: Die ESRS verlangen die separate Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des finanziellen Impacts von Risiken und Chancen (ESRS 1, Abschnitt 3 3.2, 3.3, 3.5). Die Berechnung des Mittelwerts ist zulässig.
Auswertung
Berechnung der Wesentlichkeit
Die Wesentlichkeit eines jeden Themas wird auf Basis des Durchschnitts aller Auswirkungen (Inside-Out-Perspektive) sowie aller Risiken und Chancen (Outside-In-Perspektive) ermittelt. Übersteigt einer dieser beiden Durchschnittswerte den definierten Schwellwert für Wesentlichkeit, wird das Thema als wesentlich eingestuft. Zusätzlich wird die Stakeholder-Bewertung des Themas angezeigt. Weicht diese Stakeholder-Bewertung signifikant vom berechneten Ergebnis ab, wird eine Warnung generiert. In diesem Fall ist eine gesonderte Prüfung und Begründung des Ergebnisses erforderlich.
Überschreiben / Schwellwerte
Im Auswertungs-Dashboard besteht die Möglichkeit, die Wesentlichkeit sowohl einer DWA-Kategorie als auch einer ESRS-Kategorie zu überschreiben. In diesem Fall ist eine detaillierte Begründung zwingend erforderlich.
Darüber hinaus können die Schwellwerte für Inside-Out- und Outside-In-Bewertungen im Auswertungs-Dashboard komma-genau angepasst werden. Das Dashboard visualisiert in Echtzeit, welche Kategorien auf Basis der aktuellen Einstellungen als wesentlich eingestuft werden und welche nicht.